Gesetzesentwurf zu Verbesserungen bei den Freiwilligendiensten

Das Kabinett der Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf zu den Freiwilligendiensten beschlossen, der mehrere Punkte enthält, um die Freiwilligendienste noch attraktiver zu machen.
Demnach wird der Dienst zum Beispiel für jede Freiwillige und jeden Freiwilligen ohne Begründung in Teilzeit möglich sein und die Obergrenze des Taschengelds deutlich erhöht. Zusätzlich zum Taschengeld ist auch die finanzielle Unterstützung der Mobilität der Freiwilligen möglich.
Der Bundestag muss den Maßnahmen im Zuge eines Gesetzgebungsverfahrens noch zustimmen. Ein Inkrafttreten des Gesetzes wird im Laufe des Jahres 2024 erwartet.
 
Weitere Infos findet ihr auf der Webseite des BMFSFJ.