Energiepreispauschale auch für Freiwillige des FSJ/FÖJ

Freiwillige im Sinne des § 2 JFDG (FSJ und FÖJ) haben Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 Euro, wenn sie im Jahr 2022 ihren Dienst leisten oder geleistet haben.

Informationen dazu gibt es in den FAQ auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen.

Darüberhinausgehende Fragen beantwortet das Bundesministerium für Finanzen bzw. das zuständige Finanzamt.