Aktuelles

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  • Um eine gute Chance zu haben, in diesem Jahr eine FSJ- oder FÖJ-Stelle zu bekommen, die dir zusagt, solltest du dich jetzt schnell informieren und um deine Bewerbung kümmern.

  • Arbeitgeber haben nach dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ vom 19.10.2022 die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000,00 Euro zu gewähren. Der Begünstigungszeitraum der sogenannten Inflationsausgleichsprämie ist bis zum 31.12.2024 befristet. Freiwilligendienstleistende sind Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Auch ihnen kann eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt...

  • Auf der Jahreskonferenz der Träger zum Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), die am 6. und 7. Dezember in Berlin stattfand, kamen neben der Bundesengagementministerin Lisa Paus und Verantwortlichen im FSJ auch zwei Freiwillige des FSJ zu Wort und berichteten über ihre Eindrücke im FSJ. Ein Artikel zur Veranstaltung ist hier auf der Webseite des BMFSFJ.

  • Freiwillige im Sinne des § 2 JFDG (FSJ und FÖJ) haben Anspruch auf die Energiepreispauschale in Höhe von 300,00 Euro, wenn sie im Jahr 2022 ihren Dienst leisten oder geleistet haben. Informationen dazu gibt es in den FAQ auf der Webseite des Bundesministeriums für Finanzen. Darüberhinausgehende Fragen beantwortet das Bundesministerium für Finanzen bzw. das zuständige Finanzamt.

  • Die FÖJ-Bundessprechenden besuchten das BAFzA und das BMFSFJ zum gemeinsamen Austausch.

  • Wichtige Informationen für Freiwillige in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen!

  • Freiwillige, die außerhalb der eigenen Familie eine vollstationäre Hilfeleistung der Jugendhilfe nach §§ 27 und 33 SGB VIII bzw. § 41 SGB VIII erhalten, also z. B. in einer Pflegefamilie oder betreuten Wohngruppe leben, dürfen die Einkünfte aus den Jugendfreiwilligendiensten, z. B. das Taschengeld, vollständig behalten. Näheres wird im Infoblatt des BMFSFJ erläutert.

  • Auf der neuen Seite www.freiwilligenbotschaft.de können sich alle aktuellen oder ehemaligen Freiwilligendienstleistenden bis 26 Jahre melden, um Freiwilligenbotschafter*innen zu werden. Ziel ist es, in Schulen über den Freiwilligendienst zu berichten und andere zu einem Freiwilligendienst zu motivieren. Hier kann auch der Besuch eines Freiwilligenbotschafters/einer Freiwilligenbotschafterin angefragt werden.

  • Der Beitrag "Wertvolle und prägende Erfahrung in meinem Leben" der Bundesfamilienministerin ist auf der Webseite des BMFSFJ veröffentlicht.

  • Wer nach dem Freiwilligendienst studieren möchte, sollte sich vorher über die Möglichkeiten einer Anerkennung des Dienstes für das Studium informieren. Eine Übersicht der verschiedenen Vorteile soll eine erste Orientierung bieten.