© BAFzA_Vivian Rutsch

Die Jugendfreiwilligendienste

Jugendfreiwilligendienste stehen jungen Menschen offen, die die Vollschulzeitpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Möglich ist ein Jugendfreiwilligendienst im sozialen Bereich in Form eines FSJ, im ökologischen Bereich in Form eines FÖJ sowie im Ausland in Form eines Internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD). Erfahren Sie auf den nachfolgenden Seiten mehr zu den drei Formaten.