Bescheinigungen für einen ausländischen Freiwilligendienst

Ein FSJ, das bei einem deutschen Träger durchgeführt wurde, kann durch diesen bescheinigt werden, sodass es z.B. bei der Bewerbung von zulassungsbeschränkten Studiengängen berücksichtigt wird.
Der Träger stellt die Bescheinigung für das bei ihm selbst durchgeführte FSJ aus.

Die Bescheinigung eines ausländischen Freiwilligendienstes, der nicht gemäß Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) erfolgt, ist nicht vorgesehen.

Bitte wenden Sie sich an die (Zulassungs-)Stelle, für die Sie die Bescheinigung des ausländischen Freiwilligendienstes benötigen. Diese könnte und müsste dann selbst überprüfen, inwieweit der ausländische Freiwilligendienst mit einem deutschen FSJ vergleichbar ist und daher angerechnet werden kann.