Hinweis zur Beantragung von Freiwilligenausweisen

Als Zeichen der Anerkennung ihres Engagements für das Gemeinwohl sollen alle Freiwilligen, die ihren Dienst in Deutschland ableisten, einen Freiwilligenausweis erhalten.

Mit dem Ausweis haben Freiwillige die Möglichkeit, rabattierte Zeitfahrausweise des Ausbildungsverkehrs im ÖPNV zu nutzen. Überall dort, wo Verkehrsunternehmen oder-Verkehrsverbünde ermäßigte Zeitkarten anbieten, kann durch Vorzeigen des Freiwilligenausweises eine Rabattierung in Anspruch genommen werden.

Gegen Vorlage des Freiwilligenausweises gibt es in zahlreichen Einrichtungen weitere Vergünstigungen, z. B. für einen Kino- oder Schwimmbadbesuch. Auf der Website freiwillig-ja.de/benefits/fuer-freiwillige ist ersichtlich, wo und welche Vergünstigungen es gibt. Darüber hinaus können Vergünstigungen im Einzelfall in Einrichtungen erfragt werden.

Die Anträge für die Freiwilligenausweise sind vom jeweiligen Träger an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) zu richten. In der Regel beantragt der Träger die Freiwilligenausweise von sich aus. Sollte sich aber einmal ein Fehler einschleichen und Freiwillige keinen Freiwilligenausweis erhalten, müssen sich diese Freiwilligen an ihren Träger wenden, damit dieser den Ausweis für sie beantragt.