Inflationsausgleichsprämie auch für Freiwillige

Arbeitgeber haben nach dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ vom 19.10.2022 die Möglichkeit, ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3.000,00 Euro zu gewähren. Der Begünstigungszeitraum der sogenannten Inflationsausgleichsprämie ist bis zum 31.12.2024 befristet. 

Freiwilligendienstleistende sind Beschäftigte im sozialversicherungsrechtlichen Sinne. Auch ihnen kann eine Inflationsausgleichsprämie gezahlt werden. Die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie ist auch für diesen Personenkreis steuer- und abgabenfrei.