Das Gesetz zur Zahlung eines Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen (Pflegebonusgesetz) wurde am 28.06.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Gemäß § 150a Abs. 2 SGB XI haben auch Freiwillige im Sinne von § 2 des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (FSJ) Anspruch auf einen Corona-Pflegebonus, wenn sie im Bemessungszeitraum mindestens 3 Monate in einer zugelassenen oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung ihren Dienst geleistet haben.
Der Pflegebonus beträgt für Freiwillige 60,00 Euro.
Der Bedarf ist von den Pflegeeinrichtungen und Arbeitgebern an die Pflegekassen bis spätestens 31.07.2022 zu melden!
Weitere Informationen gibt es auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes.